ERWEITERUNG KLASSE CE
Voraussetzungen zur Fahrlehrerausbildung Erweiterung Klasse CE
Die neuen Bestimmungen zur Kraftfahrerweiterbildung im Nutzfahrzeugbereich in der EU (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) bieten Fahrschulen sowie Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern eine sinnvolle und wirtschaftlich interessante Erweiterung ihrer bisherigen Angebote.
Das Gesetz fordert für die Erteilung folgende Voraussetzungen:
- Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
- 2-jähriger Besitz der Fahrerlaubnis Klasse CE, es sei denn, der Bewerber um die Fahrerlaubnis der Klasse CE hat sechs Monate lang hauptberuflich - als Angehöriger der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei - überwiegend Kraftfahrzeuge der beantragten Klasse geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer 60 Fahrstunden zu 45 Minuten umfassenden Zusatzausbildung in einer Fahrschule solchen Kraftfahrzeugen unterzogen.
- mündliche und schriftliche Fachkundeprüfung
- fahrpraktische Prüfung
Termine und Anmeldung
Fahrschulzentrum Koblenz
- 30.09.2024 - 28.01.2025 berufsbegleitend
Fahrlehrerausbildungsstätte Wetzlar
- 20.10.2025 - 19.12.2025
Fahrlehrerausbildungsstätte Kassel
- Für dieses Jahr ist kein CE-Kurs in Kassel geplant.