Einweisungsseminar Ausbildungsfahrlehrer nach § 16 und § 35 FahrlG
Wer Ausbildungsfahrlehrerin oder Ausbildungsfahrlehrer werden möchte, muss laut § 16 FahrlG an einem fünftägigen Einweisungsseminar mit Erfolg teilnehmen.
Ausbildungsfahrlehrerinnen und Ausbildungsfahrlehrer bilden Anwärterinnen und Anwärter aus. Sie unterstützen und beaufsichtigen diese bei der Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts.
Voraussetzungen:
- 3 Jahre (in den letzten 5 Jahren) hauptberufliche Ausbildungstätigkeit in der Klasse B/BE in Theorie und Praxis
- Inhaber oder verantwortlicher Leiter einer Fahrschule oder Angestellter (dabei muss der Inhaber oder verantwortlicher Leiter selbst die Ausbildungsberechtigung vorweisen können und am Einweisungsseminar teilgenommen haben)
Termine und Anmeldung
Fahrschulzentrum Koblenz
- Für dieses Jahr ist kein weiteres Einweisungsseminar Ausbildungsfahrlehrer/-innen in Koblenz geplant.
Fahrlehrerausbildungsstätte Wetzlar
- 20.01.2025 - 24.01.2025
Fahrlehrerausbildungsstätte Kassel
- Für dieses Jahr ist kein Einweisungsseminar Ausbildungsfahrlehrer/-innen in Kassel geplant.