ASF-Seminarleiter nach § 45 FahrlG
Das Seminar ist Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren.
Für wen?
Eine Seminarerlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer:
- mindestens die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE besitzen,
- innerhalb der letzten 5 Jahre drei Jahre lang Fahrschülerinnen und Fahrschüler, hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben
- im FAER mit nicht mehr als zwei Punkten belastet ist und
- innerhalb der letzten zwei Jahre mit Erfolg an einem Einweisungslehrgang teilgenommen haben, der
- einen viertägigen Grundkurs und
- einen viertägigen programmspezifischen Kurs zur Durchführung des Aufbauseminars nach § 2a (1, 1) des Straßenverkehrsgesetz umfasst.
Termine und Anmeldung
Fahrschulzentrum Koblenz
- Für dieses Jahr ist keine Weiterbildung ASF-Seminarleiter/-in in Koblenz geplant.
Fahrlehrerausbildungsstätte Wetzlar
- 10.02.2025 bis 13.02.2025 Grundeinweisung
Fahrlehrerausbildungsstätte Kassel
- Für dieses Jahr ist keine Weiterbildung ASF-Seminarleiter/-in in Kassel geplant.