Fahrlehrer-Fortbildung nach § 53 (1) FahrlG und § 7 BKrFQV
Diese Fortbildung gem. § 53 (1) FahrlG und § 7 BKrFQV ist Pflicht für alle Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, die zusätzlich auch Unterricht zur beschleunigten Grundqualifikation oder zur Weiterbildung durchführen.
Moderatorentraining
Inhalte:
- Weiterentwicklung der Moderatorenkompetenzen
- Kennenlernen von weiteren Lehrmethoden, „Werkzeugkasten“ für Trainer, die nach dem BKrFQV unterrichten
- Methoden, mit denen die Teilnehmer angesprochen und motiviert werden, ihr Arbeitsverhalten im Alltag zu verbessern
- Möglichkeiten der Visualisierung von Unterrichtsinhalten
- Fachspezifische Inhalte aus allen drei Kenntnisbereichen nach der BKrFQV
→ Technik
→ Recht
→ Perspektiven und Entwicklungen in der Zukunft
- Neue Informationen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Praktische Seminarinhalte
- Austausch von Erfahrungen mit anderen Moderatorinnen und Moderatoren bzgl.
→ Konzeption, Strukturierung, Planung und Vorbereitung von Veranstaltungen
→ Moderatorenverhalten in herausfordernden Seminarsituationen
→ Orientierung und Anpassung an Teilnehmerkompetenzen
Seminarleitung:
Dipl. Psychologe Uwe Lennartz
Termine und Anmeldung
Fahrschulzentrum Koblenz
- 16.12.2024 bis 19.12.2024
- 25.08.2025 bis 28.08.2025
- 08.12.2025 bis 11.12.2025
Fahrlehrerausbildungsstätte Wetzlar
- Für dieses Jahr sind keine Fortbildungen in Wetzlar geplant.
Fahrlehrerausbildungsstätte Kassel
- Für dieses Jahr sind keine weitere Fortbildungen dieser Art in Kassel geplant.