Pädagogisch erweiterte Überwachung nach § 15 (3) DV-FahrlG
ÜberwacherDiese Fortbildung gem. § 15 (3) DV-FahrlG ist Pflicht für alle Überwacherinnen und Überwacher. Alle zwei Jahre muss an einer eintägigen Fortbildung teilgenommen werden.
Termine und Anmeldung
Fahrschulzentrum Koblenz
- Für dieses Jahr sind keine Fortbildungen für pädagogisch erweiterte Überwacher/-innen in Koblenz mehr geplant.
Fahrlehrerausbildungsstätte Wetzlar
- Für dieses Jahr sind keine Fortbildungen für pädagogisch erweiterte Überwacher/-innen in Wetzlar mehr geplant.
Fahrlehrerausbildungsstätte Kassel
- Für dieses Jahr sind keine Fortbildungen für pädagogisch erweiterte Überwacher/-innen in Kassel mehr geplant.