GRUNDLEHRGANG KLASSE BE
Die Arbeit als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer setzt eine Fahrlehrerlaubnis voraus.
Folgende Voraussetzungen sind für den Erwerb der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE zu erfüllen:
- Mindestalter von 21 Jahren (bei Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis)
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung (Fachhochschulreife, Abitur, Unteroffiziersprüfung)
- Fahrerlaubnisklassen B & BE
- geistige, körperliche & charakterliche Eignung
- ausreichende Fahrpraxis auf einem KFZ der Klasse B
- mindestens 8-monatiger Vollzeitlehrgang an einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte inklusive Einführungspraktikum und Praktikum im 5. Monat (in einer Ausbildungsfahrschule)
- 4-monatiges Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule inklusive zwei pädagogischen Tagen und einer Pädagogikwoche an der Fahrlehrerausbildungsstätte
- fahrpraktische Prüfung
- mündliche und schriftliche Fachkundeprüfung
- theoretische und praktische Lehrprobe
Ablauf & Dauer
der Fahrlehrerausbildung BEDie Fahrlehrerausbildung BE (Grundlehrgang) findet unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Fahrlehrergesetzes statt und dauert mindestens 12 Monate (1 Jahr). Sie ist in drei Abschnitte unterteilt:
1. Abschnitt: Einführung & Orientierung (1 Monat)
Im Einführungsmonat lernst Du den Rahmenplan der Fahrlehrerausbildung, die Organisation in einer Fahrschule und erste Inhalte der StVO kennen. Die erste und letzte Woche absolvierst Du in der Fahrlehrerausbildungsstätte. Die zweite und dritte Woche des Einführungsmonats absolvierst Du in einer Ausbildungsfahrschule. Dort bekommst Du erste Einblicke in die theoretische und praktische Fahrschulausbildung.
2. Abschnitt: Theoretische Ausbildung und Hospitation (8 Monate)
Dieser Abschnitt beinhaltet die schulische Ausbildung in unserer Fahrlehrerausbildungsstätte. Nach Abschluss der 30-stündigen fahrpraktischen Ausbildung à 45 Minuten in den Klassen B/BE, ist das Ablegen der fahrpraktischen Prüfung möglich. Im 4. Monat der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte, begibst Du Dich für eine (einwöchige) Hospitationsphase in die Ausbildungsfahrschule. Damit soll das, bis zu diesem Zeitpunkt der Ausbildung erworbene theoretische Wissen, mit den Ausbildungsabläufen in der Praxis verknüpft und gefestigt werden.
3. Abschnitt: Lehrpraktikum und Reflexion (mind. 4 Monate)
Zum Ende der Ausbildung, findet das mindestens viermonatige Lehrpraktikum in der Ausbildungsfahrschule statt. Dieses Lehrpraktikum wird im zweiten Monat durch zwei Reflexionstage in der Fahrlehrerausbildungsstätte unterbrochen. Der Lehrgang BE endet mit einem einwöchigen Reflexionsseminar in der Fahrlehrerausbildungsstätte.
Weitere Informationen:
Gerne sind wir auch bereit, Dir bei einem ausführlichen Beratungsgespräch weitere Informationen zu den Voraussetzungen, dem Ausbildungsverlauf, der Finanzierung etc. zur Fahrlehrerausbildung zu geben.
Vereinbare einfach einen Beratungstermin mit uns.
Die Ausbildung Fahrlehrerin oder Fahrlehrer der Klasse BE ist eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung (AZAV), zugelassen durch die Zertifizierungsstelle GZQ.
Termine und Anmeldung
Fahrschulzentrum Koblenz
- 04.11.2024 - 19.12.2025
- 07.04.2025 - 12.06.2026
- 03.11.2025 - 08.01.2026
Fahrlehrerausbildungsstätte Wetzlar
- 03.03.2025 - 22.05.2026
- 14.07.2025 - 18.09.2026
Fahrlehrerausbildungsstätte Kassel
- 03.02.2025 - 17.04.2026
- 04.08.2025 - 16.10.2026