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1. Vorwort
Eine Ausbildung gem. den gesetzlichen Vorschriften (entsprechend dem Fahrlehrer-Gesetz und der auf ihm beruhenden Verordnungen) zu gewähren. * 8-monatige Ausbildung an der Fahrlehrer-Ausbildungsstätte, zzgl. 4 monatige Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule incl. aller Hospitations- und Reflexionsphasen
**Diese Studiengebühren sind gemäß § 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerfrei.
2. Allgemeines
(1) Mit der Anmeldung zu einer der Veranstaltungen und Ausbildungen der SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH erkennt der Teilnehmer die hier aufgeführten AGB sowie etwaig gültige Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte an.
(2) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen der Textform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Homepage der SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH). Erklärungen der SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
(3) SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH kann einzelne Seminar- oder Lehrgangsinhalte auch ohne die Zustimmung des Vertragspartners aus fachlichen oder pädagogisch-didaktischen Gründen anpassen, soweit dies die Interessen des Vertragspartners nicht unangemessen beeinträchtigt und gesetzlichen Vorgaben nicht widerspricht.
(4) SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH hat darüber hinaus das Recht, in zumutbarem Ausmaß Seminar bzw. Lehrgangsorte, -termine und -zeiten aus organisatorischen Gründen zu ändern oder Dozenten auszutauschen.
3. Anmeldung, Vertragsschluss und Bescheinigungen
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen durch SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH ist unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald das SVG- Fahrschulzentrum Südwest GmbH die Beauftragung bestätigt. SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH darf die Teilnahme von persönlichen und/ oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
(3) Für die Vorlage bei den Zulassungsbehörden stellt SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH folgende Bescheinigungen aus:
- Bei Ausbildungsbeginn eine Antrittsbestätigung.
- Soweit behördlich verlangt, eine Ausbildungs-Zwischenbestätigung.
4. Zertifikat/Teilnahmebescheinigung
(1) Der Ausbildungsträger stellt dem Auszubildenden am Ende der Ausbildung ein Zertifikat/Teilnahmebescheinigung aus. Es soll Angaben enthalten über den Inhalt, das Ziel sowie über den zeitlichen Umfang der
Ausbildung nach § 7 FahrlG, sowie über die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten des Auszubildenden.
5. Staatliche Prüfungsgebühren, Lehrmittel und weitere Kosten
(1) Die staatlichen Gebühren ergeben sich aus der jeweiligen gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im
Straßenverkehr.
Lehrmittel sind einmalig in den Teilnahmekosten enthalten. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind nicht in den Teilnahmekosten enthalten.
(2) Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes und der besonderen Kosten. Die Zahlung der Gesamtkosten sind bei Kursantritt zu Zahlung fällig.
(3) Kommt ein Teilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, behält sich SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung mit sofortiger Wirkung auszuschließen. Von seiner Zahlungsverpflichtung der bereits fälligen Veranstaltungsgebühren wird der Teilnehmer jedoch nicht befreit.
* inkl. 7 % MwSt.
6. Praktische Ausbildung
(1) Die Kosten für praktische Ausbildungsteile sind einmalig in den Lehrgangskosten enthalten. Darüber hinaus-gehende zusätzliche praktische Ausbildung ist nicht in den Lehrgangskosten enthalten. Diese Kosten werden nach Aufwand abgerechnet und müssen zuvor mit dem SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH vereinbart sein.
(2) Praktische Prüfung:
Die zur Ablegung der fahrpraktischen Prüfung erforderlichen Prüfungsfahrzeuge stellen wir Ihnen ohne Gebühr zur Verfügung.
(3) Prüfungsgebühren sind durch den Teilnehmenden zu tragen und nicht in den Lehrgangskosten enthalten.
7. Lehrmittel
Die unter Punkt 4 aufgeführten Lehrmittel beinhalten die von SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH ausgegebene Fachliteratur, sowie die unterrichtsbegleitenden Kopien.Unterrichtsmaterialien wie zum Beispiel Skripten oder andere „Handouts“ werden vor oder während des Seminars bzw. Lehrgangs ausgegeben und gehen ohne besondere Berechnung in das Eigentum des Teilnehmers über.
8. Pflichten des Teilnehmers
(1) Entsprechend den Vorschriften des Fahrlehrer-Gesetzes der §§ 2 und 4 liegt die Verantwortung für die Erfüllung der zulassungsrechtlichen Anforderungen sowie für den Antrag beim Teilnehmer.
(2) Der Teilnehmer ist nach den Vorschriften des Fahrlehrer-Gesetzes und der Fahrlehrer-Ausbildungs-Ordnung verpflichtet, regelmäßig an Unterrichtsveranstaltungen teilzunehmen. Er hat den Anweisungen des Lehr- und Verwaltungs-Personals Folge zu leisten und alles zu unterlassen, was den geregelten Unterrichtsablauf stören könnte.
(3) Der Teilnehmer erhält Teilnehmer-Verhaltensregeln die Bestandteil des Vertrages sind (Anlage 1) und verpflichtet sich diese einzuhalten.
(4) Bei groben Verstößen ist die Seminar- bzw. Lehrgangsleitung oder auch der Dozent berechtigt, den betreffenden Teilnehmer nach vorheriger Ermahnung vom weiteren Unterricht auszuschließen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Lehrgangsgebühr bleibt davon unberührt.
(5) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die am jeweiligen Ort geltenden Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Die Verwendung eigener EDV-Software des Teilnehmers auf zur Verfügung gestellten EDV-Anlage ist verboten. Schulungsmaterialien, wie z.B. Fahrzeuge, Modelle, Medien, EDV, etc. sind vom Seminarteilnehmer sorgfältig zu behandeln und ausschließlich veranstaltungsbezogen zu verwenden. Die Erfüllung ggf. zulassungsrechtlicher Voraussetzungen sowie einer evtl. Antragsstellung zur Prüfungszulassung liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt Schulungsmaterial, EDV-Programme oder Teile hieraus zu vervielfältigen, nachzudrucken oder an Dritte weiterzugeben.
(6) Der Teilnehmer verpflichtet sich, falls von der Lehrgangsleitung vorgegeben, an Onlineschulungen aktiv teilzunehmen und stellt sicher, dass die erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
9. Kündigung und Widerruf durch den/die Teilnehmer/in
(1) Bei Stornierung der Anmeldung von Seminaren, die dem Veranstalter bis spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn vorliegt, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % der vereinbarten Lehrgangskosten pro Teilnehmer erhoben. Erfolgt eine spätere oder keine Absage oder erscheint der Teilnehmer nur zeitweise zur Veranstaltung, sind grundsätzlich die vollen Teilnahmekosten zu errichten. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, dem Veranstalter nachzuweisen, dass Bearbeitungsgebühren in geringerer Höhe als die Pauschale angefallen sind. Der Veranstalter behält sich vor, einen entstandenen höheren Schaden konkret geltend zu machen.
Als wichtiger Grund gilt stets eine länger währende Krankheit oder ein Unfall, der den Veranstaltungsbesuch über einen längeren Zeitraum von mehr als zehn Lehrgangstagen verhindert.
Als Nachweis ist SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH ein amtsärztliches Attest vorzulegen, das die Unfähigkeit zum Besuch des Lehrgangs bescheinigt. Ist die Teilnahme an dem Lehrgang aus diesem Grund ausgeschlossen, wird eine bereits gezahlte Lehrgangsvergütung erstattet, nicht gezahlte Entgelte werden gutgeschrieben.
(2) Die Kündigung oder der Widerruf muss in Textform erfolgen. Maßgebend für die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Eingangsdatum (nachgewiesen per Eingangsstempel) beim SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH abzüglich zweier Werktage angenommen.
(3) Widerrufsrecht über Bildungsgutschein geförderte Teilnehmer:
Widerrufsrecht innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Schriftform bis spätestens zu Beginn der Maßnahme. Kostenloses Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen sowie bei Arbeitsaufnahme in einer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder Wegfall der Leistungen eines Kostenträgers.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an die nachfolgende Adresse absenden:
SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH Moselring 11 56073 Koblenz
Die Kündigung oder der Widerruf wird von SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH schriftlich bestätigt. Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich.
10. Absagen von Veranstaltungen
Seminare oder Lehrgänge können aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Referentenausfall, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder weil die Durchführung aus rechtlichen Gründen nicht zulässig ist abgesagt oder verlegt werden. Im Fall der Absage werden bereits bezahlte Kosten voll zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen für den Teilnehmer nicht. Der Veranstalter behält sich den Wechsel angekündigter Referenten aus organisatorischen Gründen vor. Der Teilnehmer ist bei Referentenwechsel weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Teilnahmegebühr berechtigt. Änderungen und Ergänzungen Ablaufs der Lehrgänge oder Seminare bleiben vorbehalten.
11. Urheberrechte
Fotografieren, Filmen und Aufnehmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung des SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.
12. Datenschutz
(1) Die Teilnehmer sind mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden.
(2) Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke und Serviceleistungen (z.B. Werbung für Veranstaltungen, Abrechnung, Bestätigungen, Mahnungen, Absagen, Teilnehmerlisten, Zertifikate) des SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH verwendet.
(3) Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen. Auf Verlangen erhält der Betroffene Auskunft über die gespeicherten Daten.
Die weiteren Information zum Umgang mit personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte der beigefügten „Information zur Verwendung Ihrer Daten“, die Bestandteil dieses Vertrages ist. (Anlage 2)
13.Haftung
(1) SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH übernimmt keine Garantie für den Lernerfolg, insbesondere nicht für das erfolgreiche Absolvieren der Prüfung.
(2) Die Haftung des SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH wird ausgeschlossen, soweit nicht
a) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH beruhen.
b) Die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH beruhen.
c) Die Haftung auf der schuldhaften Verletzung von Pflichten beruht, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten).
(3) Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Lehrgangsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH keine Haftung.
(4) Für die inhaltliche Richtigkeit des Seminar- und Lehrgangsmaterials, inklusive der Klausuren und deren
Lösungsvorschlägen, sowie für mündlich erteilte Auskünfte von Lehrpersonen, SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH Personal oder anderer Erfüllungsgehilfen, kann trotz aller Sorgfalt bei der Bearbeitung und Qualitätskontrolle keine Gewähr und regelmäßig keine Haftung übernommen werden.
14. Schlussbestimmungen
(1) Das Recht, gegen Ansprüche des SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder vom SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH anerkannt worden ist.
(2) Ansprüche gegen das SVG Fahrschulzentrum Südwest GmbH sind nicht abtretbar.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.
(4) Abweichende und zusätzlich ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet. Dozent/innen sind nicht berechtigt, Zusagen zu machen oder Vertragsbedingungen zu ändern.
(5) Der Gerichtsstand ist Koblenz, wenn die vertragsschließenden Parteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind
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| Anbieter: | Google Ireland Limited |
| Cookiename: | _ga, _gid, _gat, AEC, APISID, HSID, SID |
| Laufzeit: | 2 Jahre (_ga, APISID, HSID, SID), 24 Stunden, 1 Minute (_gat) |
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