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Im Vordergrund Fahrlehrer, der positiv Geste zeigt, im Hintergrund lächelnde Fahrschülerin, beide im Auto
Weiterbildungen in unserem Angebot

Fahrlehrer-Weiterbildungen

Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer können sich freiwillig weiterbilden, um zusätzliche Qualifikationen zu erlangen. 

Bei uns könnt Ihr die folgenden Weiterbildungen besuchen: 

Um Ausbildungsfahrlehrerin oder Ausbildungsfahrlehrer zu werden, ist laut § 16 FahrlG die erfolgreiche Teilnahme an einem fünftägigen Einweisungsseminar erforderlich.

Ausbildungsfahrlehrer:innen sind dafür verantwortlich, Anwärter:innen während ihrer Ausbildung zu betreuen. Sie unterstützen diese bei der Planung und Durchführung des theoretischen sowie praktischen Unterrichts und sorgen für eine qualifizierte und sichere Ausbildung.

Voraussetzungen:

  • Sie müssen in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang hauptberuflich Fahrunterricht in der Klasse B/BE gegeben haben – sowohl in Theorie als auch in Praxis.
  • Sie müssen entweder selbst Inhaber:in oder verantwortliche:r Leiter:in einer Fahrschule sein oder als Angestellte:r tätig sein. Falls Sie angestellt sind, muss der Inhaber oder verantwortliche Leiter der Fahrschule ebenfalls über eine Ausbildungsberechtigung verfügen und das Einweisungsseminar erfolgreich absolviert haben.

Diese Anforderungen stellen sicher, dass Ausbildungsfahrlehrer:innen ausreichend Erfahrung und Kompetenz für die Betreuung von Fahrlehreranwärter:innen mitbringen.

Das Seminar ist eine wichtige Voraussetzung für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, die eine Erlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren erhalten möchten. Um diese Seminarerlaubnis beantragen zu können, müssen sie mindestens die Fahrlehrerlaubnis für die Klassen A und BE besitzen. Zudem ist erforderlich, dass sie in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang hauptberuflich theoretischen und praktischen Fahrunterricht erteilt haben. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Bewerber im Fahreignungsregister (FAER) mit höchstens zwei Punkten belastet sein dürfen.

Ein zusätzlicher Nachweis ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Einweisungslehrgang innerhalb der letzten zwei Jahre. Dieser Lehrgang besteht aus zwei Teilen: einem viertägigen Grundkurs und einem weiteren viertägigen, programmspezifischen Kurs, der speziell auf die Durchführung von Aufbauseminaren nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 des Straßenverkehrsgesetzes ausgerichtet ist.

Diese umfassenden Voraussetzungen stellen sicher, dass Fahrlehrer:innen optimal auf die Durchführung von Aufbauseminaren vorbereitet sind.

Der Gesetzgeber verlangt von allen Fahrlehrern, dass sie einen Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang absolvieren, wenn sie eine Fahrschulerlaubnis beantragen möchten. Die Teilnahme kostet 1.450,00 € (netto), wobei die Lehrgangsunterlagen sowie Tagungsgetränke und Kaffeepausen inklusive sind.

Für die Erteilung der Fahrschulerlaubnis müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Der Bewerber muss mindestens 25 Jahre alt sein, darf keine Zweifel an seiner Zuverlässigkeit aufweisen und muss die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzen, für die er die Fahrschulerlaubnis beantragt. Außerdem muss der Bewerber mindestens zwei Jahre lang hauptberuflich als Fahrlehrer in einer Fahrschule gearbeitet haben. Eine weitere Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang über mindestens 70 Unterrichtseinheiten, der die Grundlagen der Fahrschulbetriebswirtschaft vermittelt. Zudem muss der Bewerber über einen geeigneten Unterrichtsraum, Lehrmittel und die erforderlichen Lehrfahrzeuge für die Ausbildung verfügen.

Die Teilnahme am Lehrgang gilt als erfolgreich, wenn der Teilnehmer alle Veranstaltungen besucht und aktiv gezeigt hat, dass er in der Lage ist, eine Fahrschule betriebswirtschaftlich zu führen.

Der Lehrgang behandelt zahlreiche Themen, darunter die Grundlagen des Handels-, Steuer- und Arbeitsrechts, Personalwesen, Versicherungen sowie die Kalkulation und Buchführung. Auch Themen wie die Liquiditätskontrolle, die Erstellung von Finanzplänen und die steuerlichen Aufzeichnungspflichten werden behandelt. Darüber hinaus geht es um Investitionen und Finanzierung, die rechtlichen Aspekte beim Start einer Fahrschule, Standortwahl, Marketing und Werbung, Kundenbetreuung und den Wettbewerb im Fahrschulmarkt.

Interessenten können sich gerne bei uns melden. Wir empfehlen jedoch, vorher unbedingt zu klären, ob die zuständige Aufsichtsbehörde nach der erfolgreichen Teilnahme an der Ausbildung auch bereit ist, Euch als Sachverständige für die pädagogische Überwachung einzusetzen.

Die Ausbildung besteht aus drei Seminaren, die folgende Themen abdecken:

Seminar A behandelt die Einführung in die Organisation und die Ziele der Ausbildung. Es werden die Inhalte der 9-tägigen Basisausbildung sowie die pädagogischen und fahrlehrerrechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Ausbildung erläutert.

Seminar B fokussiert sich auf die Beobachterschulung und die Arbeit mit dem Beurteilungsbogen. Außerdem werden die Handreichungen erläutert und methodische Grundlagen für die Arbeit der Sachverständigen vermittelt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Gesprächsführung.

Seminar C gibt einen Überblick darüber, was das Überwachungspersonal bei der Überwachung des praktischen Unterrichts erwartet. Es werden verkehrspädagogisch-didaktische Grundlagen behandelt, die für die Überwachung des praktischen Unterrichts wichtig sind. Zudem wird das Auswertungsgespräch und die Organisation von pädagogischen Überwachungen thematisiert.

Referent
Uwe Lennartz, Dipl. Psychologe

nach § 16 und § 35 FahrlG

Einweisungsseminar Ausbildungsfahrlehrer

Termine Koblenz

21.07.2025 – 25.07.2025

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Termine Wetzlar

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Termine Kassel

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nach § 45 FahrlG

ASF-Seminarleiter

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nach § 18 (1, 5) FahrlG

Fahrschulbetriebswirtschaft

Termine Koblenz

10.11.2025 – 20.11.2025

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Termine Wetzlar

23.06.2025 – 03.07.2025

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Termine Kassel

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nach § 15 DV-FahrlG

Basisausbildung zur pädagogisch erweiterten Überwachung

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