Fahrlehrer-Weiterbildungen
Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer können sich freiwillig weiterbilden, um zusätzliche Qualifikationen zu erlangen.
Bei uns könnt Ihr die folgenden Weiterbildungen besuchen:
Einweisungsseminar Ausbildungsfahrlehrer nach § 16 und § 35 FahrlG für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, die Anwärterinnen und Anwärter im Rahmen des Lehrpraktikums in der Fahrschule ausbilden möchten.
ASF-Seminarleiter nach § 45 FahrlG für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, die die Seminarerlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren erlangen möchten.
Fahrschulbetriebswirtschaft nach § 18 Abs. 1, 5 FahrlG für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, die die Voraussetzungen für die Fahrschulerlaubnis erfüllen möchten.
Basisausbildung zur pädagogisch erweiterten Überwachung nach § 15 DV-FahrlG für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, die als Überwacher tätig sein möchten.