Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit / Jobcenter
Der Bildungsgutschein gibt die Möglichkeit, die Fahrlehrerausbildung ohne eigene Kosten zu absolvieren. Lehrgangskosten, Prüfgebühren, Literatur- oder Fahrtkosten – je nach individueller Vereinbarung werden diese Kosten übernommen. Das gilt in bestimmten Fällen auch für Unterkunft, Kinderbetreuung und Verpflegung, wenn die Maßnahme nicht am Wohnort stattfindet. Es lohnt sich also auf jeden Fall, genau hinzuschauen. Voraussetzung für den Bildungsgutschein ist eine persönliche Beratung in der Agentur für Arbeit bzw. im Jobcenter. Hier wird zunächst die individuelle Förderberechtigung geklärt und bei „grünem Licht“ durch die Agentur für Arbeit wird ein passgenaues Konzept erarbeitet.
Zum FörderantragDeutsche Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft
Trotz gesundheitlicher Probleme ist ein Neustart ins Berufs- und Arbeitsleben möglich: sowohl die Deutsche Rentenversicherung als auch die Berufsgenossenschaft helfen! Die BG ist der richtige Partner, wenn Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr in Ihrem alten Beruf arbeiten können. Die Umschulung zur Fahrlehrerin bzw. die Umschulung zum Fahrlehrer wird finanziert und einem erfolgreichen Neustart steht nichts im Wege! Die DRV bietet Leistungen zur beruflichen Rehabilitation an. Ihre Erwerbsfähigkeit soll erhalten werden und neue Chancen in anderen Berufen werden Ihnen aufgezeigt. Es geht darum, Sie im Arbeitsleben zu halten und Ihnen zugleich neue Perspektiven aufzuzeigen.
Zum FörderantragBerufsförderungsdienst der Bundeswehr (BfD)
Der BfD kümmert sich um die Eingliederung von Soldatinnen und Soldaten in den zivilen Arbeitsmarkt: es geht um die Vorbereitung des Einstiegs in das Arbeitsleben und um die Planung des beruflichen Werdegangs. Auch die Fahrlehrerausbildung ist eine konkrete Qualifizierungsmaßnahme.
Zum FörderantragArbeitgeberförderung
Wenn ein Unternehmen einem arbeitslosen Menschen oder einem gering qualifizierten Mitarbeiter eine neue berufliche Chance gibt, kann es auf die Unterstützung der Agentur für Arbeit zählen. Es gibt einen Eingliederungszuschuss, also einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Darüber hinaus stehen Förderungen für die Fahrlehrerausbildung und die Fahrlehrerweiterbildung zur Verfügung. Über alle Möglichkeiten der Unterstützung informieren die Fachkräfte der zuständigen Agentur für Arbeit.
Zum Förderantrag