Fahrlehrer-Fortbildungen
Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Je nach Qualifikation müssen verschiedene Fortbildungen in bestimmten Intervallen absolviert werden.
Bei uns könnt Ihr die folgenden Fortbildungen besuchen:
Fortbildungen nach § 53 Abs. 1 FahrlG betreffen alle Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer.
Fahrlehrerfortbildungen nach § 53 Abs. 1 FahrlG und Ausbilderfortbildung nach § 7 BKrFQV betreffen alle Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, die zusätzlich auch Unterricht zur beschleunigten Grundqualifikation oder zur Weiterbildung durchführen. (Moderatorentraining)
Fortbildungen nach § 53 Abs. 2 FahrlG betreffen Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer mit einer Seminarerlaubnis Aufbauseminar oder Verkehrspädagogik. (AFS / FES)
Fortbildungen nach § 53 Abs. 3 FahrlG betreffen Ausbildungsfahrlehrerinnen und Ausbildungsfahrlehrer.
Fortbildungen nach § 15 Abs. 3 DV-FahrlG betreffen Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, die auch pädagogische Überwachungen durchführen.